BESONDERE VEREINBARUNGEN ANTRAGSMODELL (sofern die Versicherungssumme für Hausrat unter € 250.000 liegt)
Abweichend von den Bedingungen Haus & Kunst by Hiscox, Abschnitt B, Ziffer VI.8 ist die automatische Entschädigungsgrenze für Schmuck auf € 25.000 begrenzt wenn die Versicherungssumme für Hausrat kleiner als 250.000€ ist.
SICHERUNGEN
Folgende Sicherungen der Haus- bzw. Wohnungsabschlusstür(en) sind erforderlich:
- bündig montiertes Zylinderschloss (außen nicht überstehend)
- Sicherheitsbeschlag (von außen nicht abschraubbar)
- Massive Tür, mind. 40 mm stark
- Sicherheitswinkelschließblech
ABWEICHENDE REGELUNG FÜR SCHMUCK WELTWEIT (sofern der Gesamtwert des Schmucks mit weltweiter Deckung €50.000 übersteigt)
Schmucksachen (als Schmucksachen gelten insbesondere Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine) mit einem Gesamtwert von über 50.000 € sind nur versichert:
- wenn der Versicherte sie am Körper trägt (z.B. Ring auf Finger),
- wenn sie in einem Behältnis sicher verwahrt im persönlichen Gewahrsam des Versicherten mitgeführt werden (generell ist – sofern nicht unzumutbar – Körperkontakt nötig, z.B. Schmuckkasten in der Hand),
- wenn sie sich in einem Hotel oder einem anderen Beherbergungsbetrieb im verschlossenen Hauptsafe (Zimmersafe nicht ausreichend) befinden,
- wenn sie sich innerhalb des Risikoortes in einem verschlossenen Safe mindestens der VdS-Klasse/Euronorm I (mindestens 200 kg schwer und vorschriftsgemäß verankert oder fest eingemauert) befinden,
- wenn sie sich in einem Banksafe befinden.
WERTBEHÄLTNIS FÜR SCHMUCKSACHEN (VdS Safe I / Euronorm I)
Wenn im Antragsverfahren angegeben wurde, dass ein VdS-I Safe vorhanden ist, werden die vorhandenen Schmucksachen und Uhren in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I / Euronorm I aufbewahrt. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein. Die Entschädigungsgrenze für ein solches Wertbehältnis beträgt € 65.000; bei Anschluss an eine vorhandene Einbruchmeldeanlage mit Körperschallmelder erhöht sich die Entschädigungsgrenze je Safe auf € 130.000. Außerhalb eines solchen Safes besteht für den unter der dieser Position „Schmuck im Safe“ versicherten Schmuck kein Versicherungsschutz.
WERTBEHÄLTNIS FÜR SCHMUCKSACHEN (VdS Safe II / Euronorm II)
Wenn im Antragsverfahren angegeben wurde, dass ein VdS-II Safe vorhanden ist, werden die vorhandenen Schmucksachen und Uhren werden in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad II / Euronorm II aufbewahrt. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein. Die Entschädigungsgrenze für ein solches Wertbehältnis beträgt € 100.000; bei Anschluss an eine vorhandene Einbruchmeldeanlage mit Körperschallmelder erhöht sich die Entschädigungsgrenze je Safe auf € 200.000. Außerhalb eines solchen Safes besteht für den unter der dieser Position „Schmuck im Safe“ versicherten Schmuck kein Versicherungsschutz.
WERTBEHÄLTNIS FÜR SCHMUCKSACHEN (VdS Safe III / Euronorm III)
Wenn im Antragsverfahren angegeben wurde, dass ein VdS-III Safe vorhanden ist, werden die vorhandenen Schmucksachen und Uhren in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad III / Euronorm III aufbewahrt. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein. Die Entschädigungsgrenze für ein solches Wertbehältnis beträgt € 200.000; bei Anschluss an eine vorhandene Einbruchmeldeanlage mit Körperschallmelder erhöht sich die Entschädigungsgrenze je Safe auf € 400.000. Außerhalb eines solchen Safes besteht für den unter der dieser Position „Schmuck im Safe“ versicherten Schmuck kein Versicherungsschutz.
WERTBEHÄLTNIS FÜR SCHMUCKSACHEN (VdS Safe IV / Euronorm IV)
Wenn im Antragsverfahren angegeben wurde, dass ein VdS-IV Safe vorhanden ist, werden die vorhandenen Schmucksachen und Uhren in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad IV / Euronorm IV aufbewahrt. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein. Die Entschädigungsgrenze für ein solches Wertbehältnis beträgt € 400.000; bei Anschluss an eine vorhandene Einbruchmeldeanlage mit Körperschallmelder erhöht sich die Entschädigungsgrenze je Safe auf € 800.000. Außerhalb eines solchen Safes besteht für den unter der dieser Position „Schmuck im Safe“ versicherten Schmuck kein Versicherungsschutz.
WERTBEHÄLTNIS FÜR SCHMUCKSACHEN (VdS Safe V / Euronorm V)
Wenn im Antragsverfahren angegeben wurde, dass ein VdS-V Safe vorhanden ist, werden die vorhandenen Schmucksachen und Uhren in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad V / Euronorm V aufbewahrt. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein. Die Entschädigungsgrenze für ein solches Wertbehältnis beträgt € 500.000; bei Anschluss an eine vorhandene Einbruchmeldeanlage mit Körperschallmelder erhöht sich die Entschädigungsgrenze je Safe auf € 1.000.000. Außerhalb eines solchen Safes besteht für den unter der dieser Position „Schmuck im Safe“ versicherten Schmuck kein Versicherungsschutz.
HOCHWASSER / ÜBERSCHWEMMUNG (ZÜRS Zone IV oder wenn keine Zürs Prüfung möglich ist)
Die Gefahren Hochwasser, Überschwemmung, Sturmflut, Deichbruch und Springflut sind nicht versichert.
Überschwemmung ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von Hochwasser, Niederschlägen oder Schneeschmelze.
Hochwasser ist eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden Gewässers infolge von Niederschlägen oder Schneeschmelze.
ABWEICHENDER SELBSTBEHALT FÜR ÜBERSCHWEMMUNG UND HOCHWASSER (ZÜRS Zone III)
Für Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mind. 5.000 € vereinbart.
Diese Gefahren definieren sich wie folgt:
Überschwemmung ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von Hochwasser, Niederschlägen oder Schneeschmelze.
Hochwasser ist eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden Gewässers infolge von Niederschlägen oder Schneeschmelze.
BANKSCHLIESSFACH
Abweichend von Abschnitt B, Ziffer II der Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 besteht Versicherungsschutz für die Position „Schmuck im Bankschließfach“ ausschließlich für die Gefahren Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Raub.
Diese Gefahren definieren sich wie folgt:
- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
- Explosion ist eine durch schnelle exotherme chemische Reaktionen eines Stoffes verursachte, von den entstehenden und sich rasch ausbreitenden Gasen bewirkte Volumenvergrößerung, die oft mit Knall und zerstörender Wirkung verbunden ist.
- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist; der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind;
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen;
- aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte;
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten;
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er auch außerhalb der Wohnung durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;
- in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er auch außerhalb der Wohnung durch Raub oder ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat.
- Raub liegt vor, wenn
- gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss eines Vertrages Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepfllichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Veranstaltungshaftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Veranstaltungsequipment by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Veranstaltungsausfall by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Allgemeine Bedingungen für Veranstaltungsversicherungen Bedingungen 01/2019, Besondere Deckungsvereinbarungen gemäß Ziffer XII., Allgemeine Versicherungsinformationen 09/2019, Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.